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   BVerwG, 07.09.2000 - 6 PB 15.99   

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https://dejure.org/2000,17237
BVerwG, 07.09.2000 - 6 PB 15.99 (https://dejure.org/2000,17237)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2000 - 6 PB 15.99 (https://dejure.org/2000,17237)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2000 - 6 PB 15.99 (https://dejure.org/2000,17237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen einer Divergenz und Angforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2000 - 6 PB 15.99
    Der Antragsteller beruft sich vielmehr selbst auf eine Abweichung von der "weiter entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 44 Abs. 1 BPersVG" und bezieht sich im Folgenden auf den Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26 = BVerwGE 90, 76 = PersV 1992, 429).

    Der Antragsteller zeigt aber auch keinen abstrakten Rechtssatz auf, mit dem sich das Beschwerdegericht zu dem Beschluss vom 9. März 1992 (BVerwG 6 P 11.90 - a.a.O.) in Widerspruch gesetzt haben könnte.

  • BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 10.94

    Personalvertretungsrecht, Sachaufwand des Personalrats, Freistellung von

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2000 - 6 PB 15.99
    Den Darlegungsanforderungen genügt auch nicht der Beschwerdevortrag, das Beschwerdegericht hätte im Hinblick auf den Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 10.94 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 30 = PersV 1997, 309) prüfen müssen, ob eine "nachträgliche" Genehmigung des Auftrags an einen Rechtsanwalt in Frage gekommen wäre.
  • BVerwG, 06.03.1959 - VII P 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2000 - 6 PB 15.99
    Soweit der Antragsteller eine Abweichung der Beschwerdeentscheidung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - (BVerwGE 8, 202) rügt, trägt er nicht vor, mit welchem Rechtssatz das Beschwerdegericht von diesem Beschluss abgewichen ist.
  • BVerwG, 28.06.1996 - 6 PB 11.95

    Personalvertretungsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2000 - 6 PB 15.99
    Eine Divergenz setzt weiter voraus, dass beide Entscheidungen entweder auf der Grundlage derselben Vorschrift oder auf der Grundlage wörtlich übereinstimmender und daher für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommender Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts ergangen sind (stRspr, vgl. Beschluss vom 28. Juni 1996 - BVerwG 6 PB 11.95 - PersR 1997, 76).
  • OVG Hamburg, 17.08.1995 - Bs PH 5/94

    Höhergruppierung eines Angestellten; Mitbestimmung des Personalrats; Personelle

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2000 - 6 PB 15.99
    Den Darlegungsanforderungen genügt auch nicht der Beschwerdevortrag, das Beschwerdegericht hätte im Hinblick auf den Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 10.94 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 30 = PersV 1997, 309) prüfen müssen, ob eine "nachträgliche" Genehmigung des Auftrags an einen Rechtsanwalt in Frage gekommen wäre.
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